Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
das Staatsministerium für Kultus hat mit Schreiben vom 21.04.2022 in Verbindung mit dem Schreiben vom 13.04.2022 darüber informiert, dass bezüglich der am 17.04.2022 außer Kraft getretenen Schul- und Kita-Coronaverordnung noch Folgendes zu beachten ist:
Die Möglichkeit einer freiwilligen Testung für Schülerinnen und Schüler erfolgt nur noch in begründeten Anlässen (Verdachtsfall, mögliche Erkrankung).
In diesen Fällen melden sich die Schülerinnen und Schüler in den Sekretariaten der Häuser I bzw. II.
gez. Dr. W. Löser
Schulleiter
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2022